Garantie für Polycarbonat-Platten:
Geltungsbereich: Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite ausgenommen).
Garantiedauer: 10 Jahre (100% in den ersten 2 Jahren, danach 1/120 pro Monat bis zum Ende der 10-Jahresperiode).
Garantiebedingungen:
Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung:
- Für Stegplatten ab 8 mm und Spundwandplatten ab 0,8 mm Stärke.
- A: Reduzierung der Lichtdurchlässigkeit (ASTM 1003) höchstens -3% in den ersten 2 Jahren und -7% über 10 Jahre für klare Produkte; -6% in den ersten 2 Jahren und -12% über 10 Jahre für lichtdurchlässige farbige Produkte.
- B: Änderung des Vergilbungsindex (AS D 1925) höchstens -8 Delta in den ersten 2 Jahren und -10 Delta über 10 Jahre für klare Produkte; -10 Delta in den ersten 2 Jahren und -14 Delta über 10 Jahre für lichtdurchlässige farbige Produkte.
- Messungen an gereinigten, kratzfreien und korrekt behandelten Produkten.
Hagelbruch:
- Für Stegplatten ab 8 mm und Spundwandplatten ab 0,8 mm Stärke.
- Kein Bruch durch Hagelschlag über 10 Jahre.
- Bedingung: simulierter Hageltest mit 20 mm Polyamid-Hagelkörnern bei 21 m/s Aufprallgeschwindigkeit. Reklamation abgelehnt, wenn kein Oberflächenbruch im Test.
Ausnahmen:
Nova-Lite Lichtplatte: 5 Jahre Garantie auf Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung wie oben; keine Garantie auf Hagelschlag.
4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten: Gesetzliche Gewährleistungsfrist; keine Garantie auf Hagelschlag. Gesonderte Garantiebestimmungen auf Anfrage möglich.
Hinweis: Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.